Was ist die §57a-Begutachtung?
Die §57a-Begutachtung, umgangssprachlich "Pickerl" genannt, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen in Österreich. Sie muss regelmäßig durchgeführt werden, um die Zulassung des Fahrzeugs aufrechtzuerhalten.
Begutachtungsintervalle
- Neuwagen: Erste Begutachtung nach 3 Jahren
- PKW bis 7 Jahre: Alle 2 Jahre
- PKW über 7 Jahre: Jährlich
- Motorräder: Alle 2 Jahre (ab dem 4. Jahr jährlich)
- LKW/Busse: Jährlich
Häufige Mängel und wie Sie sie vermeiden
1. Beleuchtung und Elektrik
Überprüfen Sie vor der Begutachtung alle Lichter:
- Scheinwerfer (Abblend- und Fernlicht)
- Rücklichter und Bremslichter
- Blinker (alle vier Seiten)
- Kennzeichenbeleuchtung
- Warnblinkanlage
- Nebelscheinwerfer (falls vorhanden)
2. Reifen und Räder
- Profiltiefe: Mindestens 1,6mm (Winterreifen 4mm)
- Gleichmäßige Abnutzung: Keine einseitigen Abfahrungen
- Seitenwände: Keine Risse oder Beulen
- Luftdruck: Laut Herstellervorgabe
- Felgen: Keine Beschädigungen oder Risse
3. Bremsen
Die Bremsanlage wird besonders gründlich geprüft:
- Bremsbeläge müssen ausreichend stark sein
- Bremsscheiben dürfen keine tiefen Rillen haben
- Bremsflüssigkeitsstand kontrollieren
- Handbremse muss ordnungsgemäß funktionieren
4. Fahrwerk und Lenkung
- Stoßdämpfer auf Funktion und Undichtigkeiten prüfen
- Lenkung darf kein Spiel haben
- Spurstangenköpfe müssen fest sitzen
- Achsgeometrie sollte stimmen
Vorbereitung: Was können Sie selbst tun?
Eine Woche vor der Begutachtung
- Fahrzeug gründlich waschen (auch Unterboden)
- Alle Flüssigkeitsstände prüfen und auffüllen
- Beleuchtung komplett testen
- Reifen auf Beschädigungen untersuchen
- Innenraum aufräumen (Erste-Hilfe-Kasten, Warndreieck zugänglich)
Am Tag der Begutachtung
- Fahrzeug betriebswarm fahren
- Alle erforderlichen Dokumente mitbringen
- Reserveschlüssel mitnehmen (falls vorhanden)
- Pünktlich zum Termin erscheinen
Erforderliche Dokumente
- Zulassungsschein (Fahrzeugschein)
- Letztes Pickerlgutachten
- Bei Änderungen: Einzelgenehmigungen
- Ausweisdokument des Fahrzeugbesitzers
Was wird bei der Begutachtung geprüft?
Sichtprüfung
- Karosserie auf Rost und Beschädigungen
- Vollständigkeit der Ausstattung
- Sicherheitsausrüstung (Warndreieck, Erste-Hilfe-Kasten)
- Kennzeichen und deren Befestigung
Funktionsprüfung
- Beleuchtung und Elektronik
- Bremswirkung an Prüfstand
- Lenkung und Fahrwerk
- Motor und Abgasanlage
- Hupe und Scheibenwischer
Abgasuntersuchung
- Schadstoffemissionen bei Benzinmotoren
- Rußmessung bei Dieselmotoren
- Funktion der Abgasreinigung
- Dichtheit der Abgasanlage
Was passiert bei Mängeln?
Geringfügige Mängel
Diese müssen bis zur nächsten Begutachtung behoben werden, das Pickerl wird aber ausgestellt.
Erhebliche Mängel
Das Fahrzeug erhält eine Nachfrist von maximal 2 Monaten zur Behebung. Eine Nachprüfung ist erforderlich.
Gefährliche Mängel
Die Betriebserlaubnis wird sofort entzogen. Das Fahrzeug darf nicht mehr gefahren werden, bis die Mängel behoben sind.
Kosten der Begutachtung
Die Kosten für die §57a-Begutachtung sind gesetzlich geregelt:
- PKW bis 3,5t: Ca. 50-60 Euro
- Nachprüfung: Ca. 25-30 Euro
- Motorräder: Ca. 35-45 Euro
Scrofinter Pickerl-Service
Bei Scrofinter bereiten wir Ihr Fahrzeug optimal auf die Begutachtung vor. Unser Vorab-Check identifiziert potenzielle Mängel und wir beheben diese gleich vor Ort. So schaffen Sie das Pickerl garantiert beim ersten Mal.
Unser Service umfasst:
- Umfassende Vorab-Inspektion
- Behebung kleinerer Mängel
- Terminvereinbarung bei der Prüfstelle
- Begleitung zur Begutachtung (auf Wunsch)
Vereinbaren Sie Ihren Pickerl-Check unter +43 800 106 211 und fahren Sie sorgenfrei zur Begutachtung.